Welches Essen darf mit ins Handgepäck?
Strenge Richtlinien
Die EU-Richtlinien für Handgepäck sind bekanntermaßen ziemlich streng. Eingeführt nach den versuchten Terroranschlägen im Jahr 2006 am Flughafen London Heathrow sind Flüssigkeiten seit dem fast komplett aus dem Handgepäck verbannt worden. Das bezieht sich auch auf alle Lebensmittel, die mehr oder minder flüssig sind. Trockene Lebensmittel hingegen können bedenkenlos eingepackt werden.
Ein Hoch auf die Brotzeit
Die Regelungen der EU besagen ganz klar, dass Lebensmittel ins Flugzeug mitgenommen werden dürfen, wenn sie: 1. nicht flüssig sind, 2. die allgemeine Sicherheit nicht gefährden und 3. das zulässige Maß nicht überschreiten. Demnach sind Butterbrote und Obst und Gemüsesticks, Müsliriegel und Co. im Flieger erlaubt. Allerdings sollte man immer bedenken, dass man im Flugzeug auf engstem Raum beieinandersitzt und daher auf intensiv- oder strengriechende Lebensmittel verzichten.
Babynahrung
Ausgenommen von der Flüssigkeiten-Regelung ist Babynahrung. Für Kinder unter drei Jahren darf die Menge an Brei und Getränken mitgenommen werden, die unterwegs nötig sind. Wichtig ist dabei, dass die Babynahrung sich noch in der geschlossenen Originalverpackung befindet. Außerdem muss man diese bei der Sicherheitskontrolle gesondert vorzeigen. Und Voraussetzung ist natürlich, dass man ein Kind dabei hat …
Wenn der Durst kommt
Für alle die älter als drei Jahre sind, bedeutet das allerdings: Getränke kann man sich zuhause nicht einpacken, sondern kann diese erst nach dem Sicherheitscheck im Duty Free-Bereich kaufen. Wer die gesalzenen Preise nach dem Sicherheitscheck umgehen will, der kann sich eine leere Flasche ins Handgepäck packen und diese nach der Kontrolle mit Leitungswasser auffüllen. Aber Vorsicht: Nicht überall ist das Leitungswasser genießbar.
Flüssig oder nicht?
Was viele nicht wissen: Es gibt zahlreiche Lebensmittel, die als halbflüssig eingestuft werden und daher verboten sind. Das gilt für Aufstriche wie Leberwurst, Frischkäse, Honig, Marmelade und Cremes jeglicher Art (Schokocreme, Erdnusscreme, etc.) ebenso wie für Suppen und Saucen. Auch von diesen Lebensmitteln dürfen maximal 100 ml mitgeführt werden. Aber keine Angst: Aufs Brot schmieren, dürft ihr euch diese Lebensmittel natürlich trotzdem.
Einfuhrbestimmungen
Auf Langstreckenflügen müsst ihr beachten, dass in vielen Ländern strenge Ein- und Ausfuhrbestimmungen bei Lebensmitteln gelten. Wer zum Beispiel nach Australien oder Neuseeland einreist, muss spätestens beim Verlassen des Flugzeugs sämtliche Lebensmittel dem Container übergeben. Es gelten extrem strenge Kontrollen. Beim Rückflug sollte man bedenken, dass nach Deutschland grundsätzlich so gut wie keine tierischen Produkte eingeführt werden dürfen.
Alkohol?
Auch wenn man im Duty Free-Bereich reichlich Alkohol kaufen kann: Im Flugzeug muss dieser in der Tasche bleiben, denn es ist grundsätzlich verboten mitgebrachten Alkohol zu konsumieren. Wer sich an diese Regel nicht hält, riskiert unter Umständen saftige Strafen. Wer auf dem Flug nicht auf Alkohol verzichten kann, muss sich an den Bordservice halten. Allerdings wird auch dieser nur sehr limitiert ausgegeben. Ein Besäufnis über den Wolken ist daher unmöglich.
Essen satt
Auch wenn man auf manche Lebensmittel auf dem Flug verzichten muss, verhungern muss man bestimmt nicht. Und das Gute ist: Nach dem Secuity-Check kann man sich im Duty Free-Bereich auch sosehr mit Essen und Trinken (nicht alkoholisch!) eindecken, wie es einem gefällt. Denn: verboten ist das Essen von mitgebrachten Speisen grundsätzlich nicht. Die Restriktionen entstehen allein durch den Sicherheitscheck.