Reiserücktrittsversicherung – ja oder nein?

Wann zahlt die Versicherung?

Bei einem Beinbruch greift die Reiserücktrittsversicherung
Bei einem Beinbruch greift die Reiserücktrittsversicherung

Das Problem bei Reiserücktrittsversicherungen ist, dass sie nur in ganz bestimmten Fällen Zahlung leisten. Klassische Versicherungen greifen bei unerwarteter schwerer Krankheit oder Tod, bei Unfällen, Komplikationen in der Schwangerschaft, Verlust oder Wechsel des Arbeitsplatzes oder Sachschäden am Eigentum, wie etwa Brand- oder Hochwasserschäden. Voraussetzung ist allerdings immer, dass das Ereignis, das einen von der Reise abhält, bei der Buchung noch nicht bekannt bzw. vorhanden war.

Wer ist alles versichert?

Mitreisende sollten auch Versichert sein
Mitreisende sollten auch Versichert sein

Wer eine Reiserücktrittsversicherung abschließt, sollte unbedingt beachten, dass nicht nur er selbst, sondern auch alle Mitreisenden versichert sind. Außerdem sollte die Versicherung auch greifen, wenn nicht mitreisende Angehörige und pflegebedürftige Personen aus dem engsten Umkreis krank werden oder sterben, damit man auch in einem solchen Fall die Reise ohne Mehrkosten absagen kann.

Die Krankheitsklausel

Ab wann ist eine Erkrankung "schwer"?
Ab wann ist eine Erkrankung “schwer”?

Problematisch ist vor allem die Klausel, dass eine Erkrankung schwer und unerwartet sein muss, damit die Versicherung zahlt. Denn meist erschließt sich für Versicherte nicht, wann eine Erkrankung schwer genug ist, um von der Versicherung Gebrauch zu machen. Das ist nicht zuletzt auch abhängig von der Art des Urlaubs. Vor allem wer chronisch krank ist, sollte vorab klären, ob und in welcher Weise seine Erkrankung durch die Versicherung abgedeckt ist.

Auch den Abbruch absichern

Unfälle im Urlaub - ein Fall für die Reiseabbruchversicherung
Unfälle im Urlaub – ein Fall für die Reiseabbruchversicherung

Sinnvoll ist es außerdem nicht nur eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, sondern auch einen eventuellen Reiseabbruch zu versichern. Denn auch wenn man aufgrund eines unerwarteten Ereignisses seine Reise abbrechen muss, entstehen Kosten für Umbuchungen und nicht genutzte Reiseleistungen, die dann von der Versicherung übernommen werden. Häufig übernehmen die Anbieter auch Mehrkosten, die entstehen, wenn man aufgrund eines unerwarteten Ereignisses erst später die Rückreise antreten kann.

Wann lohnt eine Versicherung?

Vor allem teure Reisen sollte man absichern
Vor allem teure Reisen sollte man absichern

Eine Reiserücktrittsversicherung lohnt sich vor allem bei sehr teuren Reisen, die man weit im Voraus bucht. Sinnvoll ist eine Versicherung auch, wenn man mit kleinen Kindern oder alten Menschen reist, denn in diesen Fällen ist das Risiko, dass etwas Unvorhergesehenes geschieht deutlich höher, als wenn ein kinderloses Paar einen Last-Minute-Urlaub bucht.

Einmalige Leistung oder Jahresvertrag?

Ist ein Jahresvertrag sinnvoll?
Ist ein Jahresvertrag sinnvoll?

Reiserücktrittsversicherungen gibt es als einmalige Leistungen, die auf eine bestimmte Reise zugeschnitten sind, oder als Jahresverträge, die dann sämtliche Reisen im Jahr abdecken. Überschreiten die Kosten des Urlaubs die Grenze von 3.000 Euro, so lohnt sich laut Stiftung Warentest oft eine Jahrespolice. Man sollte jedoch unbedingt die Kündigungsfristen beachten. Wer im nächsten Jahr keine großen Urlaube plant, sollte die Versicherung rechtzeitig kündigen.

Selbstbeteiligung – nein danke!

Viele Versicherungen fordern einen Eigenanteil
Viele Versicherungen fordern einen Eigenanteil

Viele Reiserücktrittsversicherungen beinhalten eine Selbstbeteiligung von 20 Prozent der entstehenden Kosten. Es gibt jedoch auch einige Angebote, ohne Selbstbeteiligung und manche davon sind kaum teurer als Anbieter, bei denen man selbst einen Teil der Kosten tragen muss. Daher lohnt es sich auf jeden Fall, nach einer Versicherung zu suchen, die im Schadensfall sämtlich Kosten übernimmt.

Reisen online buchen

Bei Buchungen übers Reiseportal die Versicherungsbedingungen unbedingt genau prüfen
Bei Buchungen übers Reiseportal die Versicherungsbedingungen unbedingt genau prüfen

Inzwischen werden die meisten Urlaubsreisen online gebucht und viele der beliebten Reiseportale bieten die Option, auch gleich eine Rücktrittsversicherung dazu zu buchen. Hier ist Vorsicht angebracht. Oft handelt es sich bei den Versicherungen nämlich um Jahresverträge, die extra gekündigt werden müssen, damit sie sich nicht automatisch um ein weiteres Jahr verlängern. Vor dem Abschluss solcher vermeintlich guten Angebote gilt es, die Bedingungen besonders gut zu lesen.

Versicherungen per Kreditkarte

Einige Kreditkarten bieten Reiserücktrittsversicherungen
Einige Kreditkarten bieten Reiserücktrittsversicherungen

Einige Kreditkarten bieten als Zusatzleistung eine Reiserücktrittsversicherung. Auch wer diese nutzen will, sollte vorher unbedingt das Kleingedruckte lesen. Oft sind die Versicherungsleistungen daran geknüpft, dass sämtliche Kosten für die Reise mit der Karte beglichen werden. Außerdem übernehmen diese Versicherungen oft auch nur einen Anteil der Kosten und versichern nur Reisen bis zu einem bestimmten Wert und einer begrenzten Reisedauer. Manche Angebote lohnen sich aber durchaus – genau hinschauen lohnt daher auf jeden Fall.

Schutz für die ganze Familie

Für Familien lohnt schnell eine Familienjahresversicherung
Für Familien lohnt schnell eine Familienjahresversicherung

Für Familien gibt es besondere Familienversicherungen, die dann sämtliche Familienmitglieder versichert. Bei einer solchen Versicherung sollte man darauf achten, dass Kinder solange mitversichert sind, wie sie unterhaltsberechtigt sind bzw. in einer Ausbildung stecken. Besonders für Familien lohnt oft eine Familienjahresversicherung, denn sie sichert Familienmitglieder auch dann ab, wenn sie alleine verreisen.

Veröffentlicht am: 21 February 2018
Letzte aktualisierung: 5 August 2019
Autor: Charlotte Bodinek
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